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AHV-Anspruch in der Schweiz

Prüfen Sie, wann Sie das Referenzalter erreichen, ob Ihre Beitragsdauer für eine Vollrente reicht und wie hoch Ihre AHV-Rente schätzungsweise ausfällt — in Franken.

Ihre Angaben

Für Frauen steigt das Referenzalter mit der Reform AHV 21 zwischen 2025 und 2028 von 64 auf 65 (Jahrgang 1964 und jünger: 65). Der genaue Wert hängt vom Geburtsjahr ab.

Beitragsjahre ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag, inkl. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Ihren genauen Stand zeigt der IK-Auszug Ihrer Ausgleichskasse.

CHF

Massgebend ist das über das Erwerbsleben aufgewertete Durchschnittseinkommen. Ab rund CHF 90'720 wird die Maximalrente erreicht.

Ihre Einschätzung

Geschätzte AHV-Rente (Einzelperson)

CHF 1'078/Monat

CHF 12'933 pro Jahr · 45% einer Vollrente

💬 Einfach erklärt

Mit 45 sind Sie 20 Jahre vom Referenzalter (65) entfernt. Mit 20 Beitragsjahren fehlen Ihnen noch 24 Jahre für eine volle Beitragsdauer. Bleibt es bei 20 Jahren, ergäbe das rund CHF 1'078/Monat — etwa 45% einer Vollrente.

Mindestbeitragszeit (1 Jahr) erfülltJa
Referenzalter65 Jahre
Jahre bis Referenzalter20 Jahre
Volle Beitragsdauer (44 Jahre)noch 24 Jahre
Vorbezug möglich (ab 63)in 18 Jahren

AHV-Rentenspanne 2025 (Vollrente, Einzelperson)

MinimalrenteCHF 1'260/Monat
MaximalrenteCHF 2'520/Monat
Ehepaar — plafoniert aufCHF 3'780/Monat

Bildungsorientierte Schätzung, keine amtliche Rentenvorausberechnung. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, der Splitting-Mechanismus bei Ehepaaren, die Aufwertung der Einkommen und Beitragslücken sind hier nur vereinfacht abgebildet. Verlangen Sie eine kostenlose Rentenvorausberechnung und einen IK-Auszug bei Ihrer Ausgleichskasse. Zeiten in EU/EFTA-Staaten können angerechnet werden.

Referenzalter, Beitragsjahre und Rentenskala 44

👋 Einfach erklärt

Ob Sie überhaupt eine AHV-Rente erhalten, hängt an einem vollen Beitragsjahr. Wie hoch sie ist, hängt an zwei Dingen: der Beitragsdauer (volle Rente nach 44 lückenlosen Jahren, Rentenskala 44) und Ihrem durchschnittlichen Einkommen (Maximalrente ab rund CHF 90'720).

Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die Rente um rund 1/44 (etwa 2,3 %). Beitragslücken — etwa durch Auslandjahre, Studium oder verpasste Beiträge als Nichterwerbstätige — lassen sich nur innert fünf Jahren nachzahlen. Ein IK-Auszug bei Ihrer Ausgleichskasse zeigt, ob Lücken bestehen.

Der Vorbezug ist mit der Reform AHV 21 monatsweise ab 63 möglich, mit einer lebenslangen Kürzung von rund 6,8 % pro Jahr. Der Aufschub um ein bis fünf Jahre bringt einen Zuschlag von 5,2 % bis 31,5 %. Reicht die AHV mit der Pensionskasse nicht zum Leben, decken Ergänzungsleistungen den Bedarf — ein gesetzlicher Anspruch, kein Almosen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Beitragsjahre brauche ich für eine volle AHV-Rente?
Sie müssen ab dem 1. Januar nach Ihrem 20. Geburtstag bis zum Referenzalter lückenlos Beiträge gezahlt haben — für Männer sind das 44 Jahre (Rentenskala 44). Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die Rente um rund 1/44, also etwa 2,3 %. Für einen Rentenanspruch überhaupt genügt ein volles Beitragsjahr.
Wie hoch ist die AHV-Rente?
Bei vollständiger Beitragsdauer liegt die monatliche Altersrente 2025 zwischen 1'260 CHF (Minimalrente) und 2'520 CHF (Maximalrente) für eine Einzelperson. Die Maximalrente wird bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von rund 90'720 CHF erreicht. Für Ehepaare ist die Summe der beiden Renten auf 150 % der Maximalrente plafoniert (rund 3'780 CHF).
Kann ich die AHV-Rente vorbeziehen?
Ja, mit der Reform AHV 21 monatsweise flexibel ab 63 (Übergangsjahrgänge der Frauen ab 62). Der Vorbezug kürzt die Rente lebenslang um rund 6,8 % pro vorgezogenem Jahr. Umgekehrt bringt ein Aufschub von ein bis fünf Jahren einen lebenslangen Zuschlag von 5,2 % bis 31,5 %.