Pensionsanspruch in Österreich
Prüfen Sie, ob Sie die Mindestversicherungszeit erfüllen, wann Sie das Regelpensionsalter erreichen und ob eine Korridorpension in Frage kommt.
Ihre Angaben
Das Regelpensionsalter der Frauen steigt seit 2024 in Halbjahresschritten von 60 auf 65 (bis 2033) — der genaue Wert hängt vom Geburtsdatum ab.
Beitragsmonate aus Erwerbstätigkeit plus anrechenbare Ersatzzeiten (Kindererziehung, Präsenz-/Zivildienst, Arbeitslosengeld) — prüfen Sie den Pensionskontoauszug.
Ihre Einschätzung
Jahre bis Regelpensionsalter
20 Jahre
Regelpensionsalter: 65 Jahre
💬 Einfach erklärt
Mit 20 Versicherungsjahren erfüllen Sie die Mindestversicherungszeit (15 Jahre). Für die Korridorpension (ab 62 mit 40 Jahren) fehlen Ihnen noch 17 Jahre Alter und 20 Versicherungsjahre.
Bildungsorientierte Einschätzung, keine amtliche Berechnung der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Das genaue Regelpensionsalter hängt vom Geburtsdatum ab; für die Langzeitversicherten- und die Schwerarbeitspension gelten eigene Regeln. Die tatsächliche Pensionshöhe entnehmen Sie dem Pensionskontoauszug. Zeiten in anderen EU-/EWR-Staaten können angerechnet werden.
Mindestversicherungszeit, Regelpensionsalter und Abschläge
👋 Einfach erklärt
Ob Sie überhaupt Anspruch auf eine Alterspension haben, hängt an der Mindestversicherungszeit (15 Jahre). Ab wann Sie ohne Abschläge antreten können, bestimmt das Regelpensionsalter — 65 für Männer, für Frauen steigt es bis 2033 auf 65. Wer früher geht, muss dauerhafte Abschläge in Kauf nehmen.
Die Korridorpension erlaubt den Antritt ab 62 mit 40 Versicherungsjahren, mit einem Abschlag von 5,1 % pro Jahr des vorzeitigen Antritts. Die Langzeitversichertenpension (45 Beitragsjahre) hat einen geringeren Abschlag von 4,2 % pro Jahr, die Schwerarbeitspension setzt zusätzlich 10 Jahre Schwerarbeit voraus.
Nach dem Pensionskonto entstehen pro Beitragsjahr 1,78 % der Beitragsgrundlage als Pensionsgutschrift. Nach 45 Versicherungsjahren ergibt das rund 80 % der durchschnittlichen Beitragsgrundlage. Bleibt die Pension unter einem Mindestbetrag, kann die Ausgleichszulage aufstocken (2026 rund 1.308 € für Alleinstehende, brutto pro Monat).
Häufig gestellte Fragen
- Wie viele Versicherungsjahre brauche ich für eine Alterspension?
- Für den grundsätzlichen Anspruch auf eine Alterspension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung brauchen Sie die Mindestversicherungszeit von 180 Versicherungsmonaten (15 Jahren), davon mindestens 84 Monate aus einer Erwerbstätigkeit — oder alternativ 300 Versicherungsmonate (25 Jahre) bzw. 180 Beitragsmonate der Pflichtversicherung.
- Was ist die Korridorpension?
- Die Korridorpension ermöglicht einen Pensionsantritt ab dem 62. Lebensjahr, wenn Sie mindestens 40 Versicherungsjahre haben. Für jeden Monat vor dem Regelpensionsalter wird die Pension dauerhaft gekürzt — 5,1 % pro Jahr, also 0,425 % pro Monat.
- Wie hoch ist die Pension nach 45 Versicherungsjahren?
- Nach dem Pensionskonto entstehen pro Beitragsjahr 1,78 % der Beitragsgrundlage als Pensionsgutschrift. Nach 45 Versicherungsjahren ergibt das rund 80 % der durchschnittlichen Beitragsgrundlage — allerdings begrenzt durch die Höchstbeitragsgrundlage. Erreicht Ihre Pension einen Mindestbetrag nicht, kann die Ausgleichszulage aufstocken.
