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Arbeitslosenversicherung: was passiert, wenn Sie den Job verlieren

Verlieren Sie in der Schweiz Ihre Stelle, haben Sie über die Arbeitslosenversicherung (ALV) Anspruch auf Taggelder — sofern Sie die Beitragszeit erfüllen und aktiv eine neue Stelle suchen. Die ALV ist eine Lohnersatzversicherung: Sie ersetzt einen Prozentsatz Ihres bisherigen Verdiensts, nicht den vollen Lohn, und nicht unbegrenzt lange. Dieser Ratgeber erklärt die Voraussetzungen, die Höhe, die Zahl der Taggelder, die Wartetage und warum ein persönlicher Notgroschen daneben wichtig bleibt.

Voraussetzungen und Anmeldung

Anspruch haben Sie, wenn Sie in den letzten zwei Jahren (Rahmenfrist) mindestens 12 Monate beitragspflichtig gearbeitet haben, ganz oder teilweise arbeitslos sind, in der Schweiz wohnen, die obligatorische Schulzeit hinter sich und das Referenzalter noch nicht erreicht haben und vermittlungsfähig sind. Bestimmte Personen (nach Ausbildung, Krankheit, Mutterschaft) sind von der Beitragszeit befreit.

Melden Sie sich so früh wie möglich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Ihrer Wohngemeinde an — am besten schon während der Kündigungsfrist. Sie müssen sich zudem bei einer Arbeitslosenkasse anmelden (frei wählbar), die die Taggelder auszahlt. Sie sind verpflichtet, sich nachweislich um Stellen zu bewerben und zumutbare Angebote anzunehmen.

Höhe und Zahl der Taggelder

Das Taggeld beträgt 80 % des versicherten Verdiensts, wenn Sie Unterhaltspflichten gegenüber Kindern haben, einen tiefen Verdienst haben oder eine Invalidenrente beziehen — sonst 70 %. Der versicherte Verdienst ist der durchschnittliche Lohn der letzten 6 (oder 12) Monate, begrenzt auf 148'200 CHF pro Jahr (rund 12'350 CHF pro Monat).

Die Zahl der Taggelder hängt von Beitragszeit, Alter und Unterhaltspflichten ab: von 90 Taggeldern (kurze Beitragszeit) über 200, 260 und 400 bis zu 520 Taggeldern für Versicherte ab 55 mit langer Beitragszeit oder für Bezüger einer IV-Rente. Ein Taggeld wird für fünf Tage pro Woche ausgerichtet.

Wartetage, Einstelltage und der Notgroschen

Vor dem ersten Taggeld gelten allgemeine Wartetage (5 Tage, mehr bei höherem Verdienst ohne Unterhaltspflichten). Haben Sie selbst gekündigt oder Ihr Verhalten zur Kündigung geführt, verhängt die Kasse zusätzlich Einstelltage (Sperrtage), an denen kein Taggeld fliesst — oft mehrere Wochen. Auch Abgangsentschädigungen können den Anspruch aufschieben.

Weil die ALV höchstens 80 % zahlt, Wartetage kennt und die Zahl der Taggelder begrenzt ist, bleibt ein persönlicher Notgroschen die wichtigste Absicherung gegen Stellenverlust. Drei bis sechs Monatsausgaben — mehr, wenn Sie alleinverdienend oder in einer volatilen Branche sind — sind eine sinnvolle Antwort auf diese Lücken.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel zahlt die Arbeitslosenversicherung?
70 % des versicherten Verdiensts, oder 80 % mit Unterhaltspflichten gegenüber Kindern, tiefem Verdienst oder IV-Rente. Der versicherte Verdienst ist auf 148'200 CHF pro Jahr begrenzt. Das Taggeld wird für fünf Tage pro Woche ausbezahlt.
Bekomme ich Taggeld, wenn ich selbst gekündigt habe?
Grundsätzlich ja, sofern Sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen — aber die Kasse verhängt Einstelltage (oft mehrere Wochen ohne Taggeld), weil Sie die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet haben. Kündigen Sie erst, wenn Sie eine neue Stelle sicher haben.
Wie lange bekomme ich Taggelder?
Zwischen 90 und 520 Taggeldern, je nach Beitragszeit, Alter und Unterhaltspflichten. 260 bei 12–24 Monaten Beitragszeit, 400 bei 24 Monaten, 520 für Versicherte ab 55 mit langer Beitragszeit. Ein Taggeld entspricht einem Arbeitstag; die Frist zum Bezug beträgt zwei Jahre.

Informativer Inhalt, keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie Beträge, Grenzwerte und aktuelle Bedingungen direkt bei offiziellen Quellen (FINMA, Ausgleichskasse, Eidgenössische Steuerverwaltung, RAV/SECO, esisuisse), bevor Sie eine Entscheidung treffen.

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