🕊️ FinanzplanungDie Säule 3a erklärt: Beiträge, Steuern und Bezug
Die Säule 3a ist die gebundene Selbstvorsorge — die 3. Säule des schweizerischen Vorsorgesystems, neben der AHV (1. Säule) und der Pensionskasse (2. Säule). Sie ist freiwillig, aber steuerlich stark begünstigt: Jeder eingezahlte Franken senkt Ihr steuerbares Einkommen, und die Erträge im 3a-Gefäss sind bis zum Bezug steuerfrei. Im Gegenzug ist das Geld gebunden — es darf nur in bestimmten Fällen bezogen werden. Dieser Ratgeber erklärt die Beitragslimiten, die Steuerlogik, die Wahl zwischen Konto und Wertschriften und die Bezugsregeln.
Wie viel Sie einzahlen dürfen
Sind Sie erwerbstätig und einer Pensionskasse angeschlossen, dürfen Sie 2025 bis zu 7'258 CHF pro Jahr in die Säule 3a einzahlen (der „kleine Abzug“, wird periodisch angepasst). Ohne Pensionskasse — etwa als Selbständige oder Selbständiger — dürfen Sie 20 % des Nettoerwerbseinkommens einzahlen, höchstens rund 36'288 CHF (der „grosse Abzug“).
Seit 2025 sind zudem nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a möglich: Wer in früheren Jahren (ab 2025) weniger als das Maximum eingezahlt hat, kann die Lücke später nachzahlen und ebenfalls vom Einkommen abziehen — unter bestimmten Bedingungen. Der volle Beitrag muss bis Ende Jahr auf dem 3a-Konto sein.
Konto oder Wertschriften — und mehrere Gefässe
Eine 3a-Kontolösung verzinst Ihr Guthaben zu einem tiefen, sicheren Satz. Eine 3a-Wertschriftenlösung investiert das Geld in einen Fonds mit einer wählbaren Aktienquote — langfristig mehr erwartete Rendite, mit Schwankungen. Für Vorsorgegeld, das Jahrzehnte liegt, wählen viele eine Wertschriftenlösung mit hoher Aktienquote und tiefen Gebühren; nähert sich der Bezug, wird oft reduziert.
Es lohnt sich, die Säule 3a auf mehrere Konten oder Depots (bei verschiedenen Anbietern oder Jahrgängen) zu verteilen. Beim Bezug können Sie die Gefässe gestaffelt über mehrere Jahre auflösen, was die progressive Kapitalauszahlungssteuer bricht und die Gesamtsteuer senkt.
Wann Sie das Geld beziehen können
Ordentlich können Sie die Säule 3a frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter beziehen und den Bezug bis fünf Jahre danach aufschieben, solange Sie erwerbstätig bleiben. Beim Bezug fällt eine separate, gegenüber dem Einkommen reduzierte Kapitalauszahlungssteuer an (Bund und Kanton).
Ein vorzeitiger Bezug ist möglich für: den Kauf oder die Amortisation von selbstbewohntem Wohneigentum, den Wechsel in die selbständige Erwerbstätigkeit, den definitiven Wegzug aus der Schweiz, den Bezug einer vollen IV-Rente oder den Einkauf in eine Pensionskasse. Ein Bezug für Wohneigentum ist alle fünf Jahre möglich.
Häufig gestellte Fragen
- Wie viel spare ich mit einer Einzahlung in die Säule 3a an Steuern?
- Der eingezahlte Betrag wird vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Wie viel Sie sparen, hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab — je nach Einkommen und Kanton grob 20 bis 40 % des Beitrags. Bei 7'258 CHF sind das oft 1'500 bis 2'900 CHF weniger Steuern pro Jahr.
- Kann ich verpasste Jahre in der Säule 3a nachholen?
- Seit 2025 ja, unter Bedingungen: Lücken ab dem Beitragsjahr 2025 können später mit einem zusätzlichen Einkauf geschlossen werden, sofern Sie im betreffenden Jahr AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hatten und den ordentlichen Beitrag des laufenden Jahres bereits geleistet haben. Frühere Jahre vor 2025 lassen sich nicht nachzahlen.
- Was passiert mit der Säule 3a, wenn ich ins Ausland ziehe?
- Bei definitivem Wegzug aus der Schweiz können Sie die Säule 3a vollständig beziehen. Fällig wird eine Kapitalauszahlungssteuer, die bei einem Konto in einem steuergünstigen Kanton (Sitz der Stiftung) tiefer ausfallen kann. Ziehen Sie in ein EU/EFTA-Land, kann der obligatorische Teil der Pensionskasse gesperrt bleiben, die Säule 3a jedoch nicht.
Informativer Inhalt, keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie Beträge, Grenzwerte und aktuelle Bedingungen direkt bei offiziellen Quellen (FINMA, Ausgleichskasse, Eidgenössische Steuerverwaltung, RAV/SECO, esisuisse), bevor Sie eine Entscheidung treffen.