🕊️ FinanzplanungWie Einkommen und Vermögen in der Schweiz besteuert werden
Einkommen wird in der Schweiz auf drei Ebenen besteuert — Bund, Kanton und Gemeinde —, und die kantonalen Unterschiede sind gross. Dazu kommt eine Vermögenssteuer auf das Nettovermögen. Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO, ALV, Pensionskasse) werden separat vom Lohn abgezogen. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick; die genauen Tarife legen Bund und Kantone fest und ändern sich von Zeit zu Zeit. Eine Steuererklärung reichen die meisten einmal jährlich ein.
Einkommenssteuer und Sozialabzüge
Die direkte Bundessteuer ist progressiv und beträgt höchstens 11,5 %. Darauf kommen die Kantons- und Gemeindesteuern, die je nach Wohnort stark schwanken — in einigen Kantonen (z. B. Zug, Nidwalden) tief, in anderen (z. B. Genf, Waadt, Bern) deutlich höher. Verheiratete werden gemeinsam veranlagt; für sie gilt ein eigener Tarif.
Vom Bruttolohn gehen zuerst die Sozialabzüge ab: AHV/IV/EO (10,6 %, hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber), ALV (2,2 % bis zum versicherten Höchstlohn, ebenfalls hälftig), die Pensionskassenbeiträge (altersabhängig, mindestens rund 7 % des koordinierten Lohns, hälftig) und die Nichtberufsunfallversicherung. Erst danach folgt die Einkommenssteuer.
Quellensteuer und die Steuererklärung
Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C zahlen die Quellensteuer: Der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Lohn ab. Ab einem Bruttolohn von 120'000 CHF pro Jahr (oder auf Antrag) erfolgt trotzdem eine nachträgliche ordentliche Veranlagung mit Steuererklärung.
In der Steuererklärung können Sie zahlreiche Abzüge geltend machen: die Beiträge an die Säule 3a, freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse, Berufskosten (Arbeitsweg, auswärtige Verpflegung), Weiterbildung, Kinderbetreuungskosten, Krankheits- und Behinderungskosten sowie einen Pauschalabzug für Versicherungsprämien.
Vermögenssteuer, Kapitalgewinne und Wohneigentum
Die Kantone erheben eine Vermögenssteuer auf Ihr Nettovermögen (Bankguthaben, Wertschriften, Liegenschaften, minus Schulden), mit einem Freibetrag und Sätzen von grob 0,1 bis 0,9 %. Kursgewinne auf beweglichem Privatvermögen sind steuerfrei; Dividenden und Zinsen sind als Einkommen steuerbar. Auf Gewinne aus dem Verkauf von Liegenschaften erheben die Kantone eine separate Grundstückgewinnsteuer.
Wohneigentümerinnen und -eigentümer versteuern heute den Eigenmietwert als fiktives Einkommen und können dafür Hypothekarzinsen und Unterhalt abziehen. Volk und Stände haben 2025 den Systemwechsel beschlossen — der Eigenmietwert wird abgeschafft, voraussichtlich ab 2027 oder 2028, gekoppelt an den weitgehenden Wegfall des Schuldzinsabzugs.
Häufig gestellte Fragen
- Gibt es in der Schweiz einen steuerfreien Grundbetrag?
- Es gibt Sozialabzüge und einen Nulltarif für sehr tiefe Einkommen, aber keinen einheitlichen Freibetrag wie in manchen Ländern. Die genaue Grenze hängt vom Kanton, vom Zivilstand und von der Kinderzahl ab.
- Wie stark unterscheiden sich die Steuern je nach Kanton?
- Sehr stark. Bei gleichem Einkommen kann die gesamte Steuerbelastung zwischen einem steuergünstigen und einem teuren Kanton um den Faktor zwei oder mehr auseinanderliegen. Die Gemeinde innerhalb des Kantons macht zusätzlich einen Unterschied.
- Sind Einzahlungen in die Säule 3a wirklich abziehbar?
- Ja. Beiträge an die Säule 3a sind bis zum jährlichen Maximum (2025 rund 7'258 CHF mit Pensionskasse) vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Auch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind abziehbar. Beim späteren Bezug fällt eine separate, reduzierte Kapitalauszahlungssteuer an.
Informativer Inhalt, keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie Beträge, Grenzwerte und aktuelle Bedingungen direkt bei offiziellen Quellen (FINMA, Ausgleichskasse, Eidgenössische Steuerverwaltung, RAV/SECO, esisuisse), bevor Sie eine Entscheidung treffen.