🕊️ FinanzplanungPensionsalter und Versicherungsjahre in Österreich
Die gesetzliche Pension aus der Pensionsversicherung ist die erste Säule der Altersvorsorge in Österreich. Sie wird von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), der SVS für Selbständige oder der BVAEB für den öffentlichen Dienst ausgezahlt und hängt von Ihren Beitragsjahren und Ihrem Einkommen über das Erwerbsleben ab. Auf der gesetzlichen Pension baut die betriebliche und die private Vorsorge auf. Dieser Ratgeber ordnet die Teile und erklärt, was die Höhe bestimmt.
Regelpensionsalter und Mindestversicherungszeit
Das Regelpensionsalter liegt für Männer bei 65 Jahren. Für Frauen steigt es seit 2024 in Halbjahresschritten von 60 auf 65 und ist bis 2033 angeglichen — der genaue Wert hängt vom Geburtsdatum ab. Für den grundsätzlichen Anspruch brauchen Sie die Mindestversicherungszeit von 180 Versicherungsmonaten (15 Jahren), davon mindestens 84 Monate aus Erwerbstätigkeit.
Die Höhe der Pension folgt dem Pensionskonto: Pro Beitragsjahr entstehen 1,78 % der Beitragsgrundlage als Pensionsgutschrift. Nach 45 Versicherungsjahren ergibt das rund 80 % der durchschnittlichen Beitragsgrundlage, begrenzt durch die Höchstbeitragsgrundlage. Kindererziehungszeiten, Präsenz- und Zivildienst sowie Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs zählen als Ersatzzeiten mit.
Früher in Pension: Korridor, Langzeit, Schwerarbeit
Die Korridorpension ermöglicht einen Antritt ab 62 mit mindestens 40 Versicherungsjahren. Für jeden Monat vor dem Regelpensionsalter wird die Pension dauerhaft um 0,425 % gekürzt, also 5,1 % pro Jahr. Die Langzeitversichertenpension setzt 45 Beitragsjahre voraus und hat einen geringeren Abschlag von 4,2 % pro Jahr.
Die Schwerarbeitspension ist ab 60 möglich, wenn Sie 45 Versicherungsjahre und in den letzten 20 Jahren mindestens 10 Jahre Schwerarbeit nachweisen. In allen Fällen mindern die Abschläge die Pension für den Rest des Lebens — rechnen Sie genau, ob sich ein früherer Antritt lohnt.
Ausgleichszulage und Zuverdienst
Bleibt die Gesamtpension unter einem Mindestbetrag, stockt die Ausgleichszulage auf. Der Richtsatz liegt 2026 bei rund 1.308 € brutto pro Monat für Alleinstehende und rund 2.065 € für Ehepaare (jeweils vierzehnmal jährlich). Die Ausgleichszulage ist einkommensabhängig — anderes Einkommen und das des Partners werden angerechnet.
Nach dem Regelpensionsalter dürfen Sie unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Pension gekürzt wird (das Einkommen wird aber besteuert). Bei einer vorzeitigen Pension gilt die Geringfügigkeitsgrenze — verdienen Sie mehr, ruht die Pension. Prüfen Sie Ihren Pensionskontoauszug im Portal der PVA.
Häufig gestellte Fragen
- Wie ist das Regelpensionsalter in Österreich 2026?
- 65 Jahre für Männer. Für Frauen steigt es seit 2024 in Halbjahresschritten von 60 auf 65 und ist 2026 bei etwa 61,5 — der genaue Wert hängt vom Geburtsdatum ab. Ab 2033 gilt einheitlich 65.
- Wie viele Versicherungsjahre brauche ich für eine Pension?
- Für den grundsätzlichen Anspruch die Mindestversicherungszeit von 15 Jahren (180 Versicherungsmonate), davon mindestens 84 Monate aus Erwerbstätigkeit. Für eine volle Pension ohne Abschläge sind 45 Versicherungsjahre nötig.
- Kann ich vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen?
- Über die Korridorpension ab 62 mit 40 Versicherungsjahren, mit einem Abschlag von 5,1 % pro Jahr des vorzeitigen Antritts. Die Langzeitversicherten- und die Schwerarbeitspension haben eigene, günstigere Bedingungen.
Informativer Inhalt, keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie Beträge, Grenzwerte und aktuelle Bedingungen direkt bei offiziellen Quellen (FMA, Pensionsversicherungsanstalt, Finanzamt, AMS, Einlagensicherung AUSTRIA), bevor Sie eine Entscheidung treffen.