🏦 BankenBonität, ZEK und Betreibungsregister in der Schweiz
Wenn Sie einen Konsumkredit, ein Leasing, eine Kreditkarte, ein Handy-Abo auf Rechnung oder eine Mietwohnung beantragen, prüft der Anbieter fast immer Ihre Bonität — das Risiko, dass Sie nicht zahlen. In der Schweiz sind dafür mehrere Stellen relevant: die ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation) und die IKO (Informationsstelle für Konsumkredit) für Kredite und Karten, Wirtschaftsauskunfteien wie CRIF und Intrum für allgemeine Bonitätsdaten, und das Betreibungsregister des Wohnorts. Zu verstehen, was erfasst wird und wie lange es bleibt, hilft Ihnen, Ihre Bonität zu pflegen.
ZEK, IKO und Wirtschaftsauskunfteien
Die ZEK ist eine Datenbank der Kreditinstitute. Erfasst werden laufende Kredite, Kreditkarten und Leasingverträge sowie Zahlungsstörungen (Verzug, Betreibung, ausserordentliche Kündigung). Die IKO ist ein von den Behörden vorgeschriebenes Register aller Konsumkredite und Leasingverträge — es dient dazu, eine Überschuldung durch mehrere gleichzeitige Kredite zu verhindern.
Wirtschaftsauskunfteien wie CRIF, Intrum oder Deltavista sammeln zusätzlich Daten aus dem Betreibungsregister, aus dem Adress- und Umzugsverhalten und teils aus dem Zahlungsverhalten bei Online-Händlern und berechnen daraus einen Bonitätsscore. Ein Online-Shop, der auf Rechnung liefert, fragt oft dort an.
Betreibung, Verlustschein und wie lange es bleibt
Zahlt jemand eine Forderung nicht, kann die Gläubigerin beim Betreibungsamt eine Betreibung einleiten. Der Eintrag erscheint im Betreibungsregisterauszug und ist dort fünf Jahre sichtbar — auch dann, wenn Sie inzwischen bezahlt haben. Sie können beim Amt verlangen, dass eine unberechtigte oder von der Gläubigerin zurückgezogene Betreibung Dritten nicht mehr mitgeteilt wird (gegen eine kleine Gebühr).
Ein Betreibungsregisterauszug wird von Vermieterinnen und Vermietern fast immer verlangt und darf höchstens drei Monate alt sein. Führt eine Betreibung zu einer Pfändung ohne genügende Deckung, entsteht ein Verlustschein — die Forderung verjährt erst nach 20 Jahren und die Betreibung kann jederzeit fortgesetzt werden.
Eigene Daten einsehen
Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Auskunft bei der ZEK, der IKO und jeder Wirtschaftsauskunftei — in der Regel innert 30 Tagen. Prüfen Sie die Angaben mindestens einmal, und besonders vor einem grösseren Antrag (Wohnung, Hypothek), damit Sie Fehler korrigieren lassen können.
Finden Sie falsche Einträge, können Sie eine Berichtigung verlangen; die Stelle muss den Fall prüfen. Den Betreibungsregisterauszug bestellen Sie beim Betreibungsamt Ihres Wohnorts, online oder am Schalter, gegen rund 17 CHF.
Häufig gestellte Fragen
- Senkt es meine Bonität, wenn ich meine eigene Auskunft einhole?
- Nein. Eine Selbstauskunft bei ZEK, IKO oder einer Auskunftei hat keinen Einfluss auf Ihren Score. Sichtbar für Kreditgeber sind Kreditanfragen und laufende Verträge; viele Anfragen in kurzer Zeit können negativ wirken.
- Wie lange bleibt eine Betreibung im Register?
- Fünf Jahre ab Einleitung, auch nach Bezahlung. Sie können beim Betreibungsamt verlangen, dass eine unberechtigte oder von der Gläubigerin zurückgezogene Betreibung Dritten nicht mehr mitgeteilt wird.
- Wie bekomme ich meinen Betreibungsregisterauszug?
- Beim Betreibungsamt Ihres aktuellen Wohnsitzes — online über die kantonalen Portale oder am Schalter, gegen rund 17 CHF. Für Vermieter darf er höchstens drei Monate alt sein. Sind Sie kürzlich umgezogen, verlangen Vermieter teils auch einen Auszug vom früheren Wohnort.
Informativer Inhalt, keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie Beträge, Grenzwerte und aktuelle Bedingungen direkt bei offiziellen Quellen (FINMA, Ausgleichskasse, Eidgenössische Steuerverwaltung, RAV/SECO, esisuisse), bevor Sie eine Entscheidung treffen.